Der Pate / Die Patin
Der Pate oder die Patin muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.
Zusätzliches
Mit einer schriftlichen Tauferlaubnis der Wohnpfarre kann die Taufe auch in einer anderen Pfarrkirche gespendet werden. In Privathäusern darf die Taufe nur dann gespendet werden, wenn der Bischof dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.