Hilfe zum Kircheneintritt

im Seelsorgeraum

Informationen

Haben Sie sich einmal gefragt, was Kirche eigentlich ist? Für viele ist die Kirche ein Verein, ein Club, ein Arbeitgeber.
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Viele sehen die Kirche heute nur unter dem Aspekt der Machbarkeit und Kreativität, unter der Frage, was man daraus machen kann. Sie sehen die Kirche als Produkt menschlicher Leistungen, als Ergebnis eines klugen Menschen. Wenn die Kirche nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit gesehen wird, wenn die Kirche nur als menschliche Institution und ohne Gott gedacht wird, dann hat die Kirche keinen Sinn mehr. Wenn die Kirche so betrachtet wird, dann braucht man nicht zu wundern, wenn viele der Kirche den Rücken zukehren.
Aber die Kirche ist mehr als das. Die Kirche hat den edelsten Sinn, den Menschen den Weg zu Gott zu zeigen und sie in den Sakramenten zu heiligen. Denn das, was wir am meisten brauchen, ist: Gott zu erkennen, ihn zu lieben und ihm treu zu dienen, um das ewige Leben zu haben.
Ein Bild soll uns helfen, das Wesen der Kirche besser zu verstehen. Vergleichen wir dazu den Mond mit der Kirche. Das Licht des Mondes ist ein fremdes Licht. Ohne das Licht der Sonne wäre der Mond nur dunkel. Der Mond leuchtet, aber sein Licht ist nicht sein Licht, sondern das Licht der Sonne. Der Mond schenkt Helligkeit, aber er selbst ist Dunkelheit. Ist das nicht ein sehr genaues Bild der Kirche?
Auch die Kirche ist Dunkelheit und Helligkeit zugleich. Sie leuchtet, auch wenn sie selbst dunkel ist. Sie leuchtet, aber ihr Licht ist nicht ihr Licht. Christus, der die Sonne ist, leuchtet sie. Das Wesentliche an der Kirche ist nicht, was sie an sich ist – Sünde und Versagen -, sondern was sie vom Herrn bekommt: sein Wort und seine Sakramente. Deswegen lohnt sich in der Kirche zu bleiben, und mit ihr zu gehen.

Aufnahme / Wiederaufnahme

Wenn eine Person, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist, nach Ablauf der gesetzten Widerrufsfrist in diese zurückkehren will, soll Kontakt mit dem Pfarrbüro aufnehmen. Zuständig für die Wiederaufnahme in die Kirche ist der Pfarrer der Wohnsitzpfarre oder ein anderer durch das Bischöfliche Ordinariat bevollmächtigter Priester.

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