Hilfe zur Hochzeit

im Seelsorgeraum

Informationen

Laut Österreichischer Bischofskonferenz darf eine Trauung erst dann vorgenommen werden, wenn alle zur gültigen und erlaubten Eheschließung notwendigen Unterlagen einschließlich einzuholender Erlaubnisse und Dispensen vorliegen und der Ledigenstand sicher feststeht.
Infos als PDF

Anmeldung zur Trauung

Mindestens 6 Monate vor dem geplanten Termin bitte um Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder mit dem Pfarrbüro.

Zuständig für die Aufnahme des Trauungsprotokolls

  • Hauptwohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams (bei rein katholischen Brautpaaren)
  • Hauptwohnsitzpfarre des katholischen Partners (bei Mischehe)
  • Pfarre des Aufenthaltsortes (bei wohnsitzlosen Brautpaaren)
Hochzeit

Dokumente für die Anmeldung des Trauungsprotokolls

  • Taufscheinergänzung (diese wird von jener Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
  • Geburtsurkunde der Brautleute
  • Meldezettel der Brautleute
  • Lichtbildausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis der Brautleute
  • Staatliche Heiratsurkunde – falls vorhanden

Kriterien / Voraussetzungen

  • Absolvieren eines Ehekurses (Brautleutetage) bei der Diözese
  • Trauungsgespräch und das Durchführen des Trauungsprotokolls mit der Erklärung des Ehewillens, die vom Brautpaar und vom Seelsorger zu unterschreiben ist
  • Entlassung der Brautleute, falls die Trauung nicht in der aufnehmenden Pfarre stattfindet
  • Delegation durch den zuständigen Pfarrer oder Bischof, falls ein Priester oder Diakon ohne Trauungsvollmacht der Trauung assistiert (notwendig für die Gültigkeit der Eheschließung)

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