Hilfe zur Firmung

im Seelsorgeraum

Informationen

Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.
Infos als PDF

Der Pate / Die Patin

Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, also getauft und gefirmt sein. Er/Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können.

Benötigte Dokumente Firmling

  • Firmerhebungsblatt (Firmanmeldung)
  • Taufscheinergänzung (diese wird von jener Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)

Benötigte Dokumente Pate/Patin

  • Taufscheinergänzung

Zusätzliches

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an ihre Wohnpfarre bzw. an den Pfarrer ihres Vertrauens.

ACHTUNG!

Sie benutzen einen "veralteten" Internet Explorer (kurz IE). Um die Seite optimal nutzen zu können sowie aus Sicherheitsrisiken und diversen anderen Gründen, installieren Sie bitte Google Chrome oder Mozilla Firefox!