Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen. Infos als PDF
Der Pate / Die Patin
Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, also getauft und gefirmt sein. Er/Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können.
Benötigte Dokumente Firmling
Firmerhebungsblatt (Firmanmeldung)
Taufscheinergänzung (diese wird von jener Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
Benötigte Dokumente Pate/Patin
Taufscheinergänzung
Zusätzliches
Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an ihre Wohnpfarre bzw. an den Pfarrer ihres Vertrauens.
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